Neugeboren Hörscreening

Ziel des Neugeborenen-Hörscreenings ist es, primär angeborene beidseitige Hörstörungen ab einem Hörverlust von 35 Dezibel bis zum Ende des 3. Lebensmonats zu diagnostizieren und eine Behandlung bis zum 6. Lebensmonat einzuleiten. Studien zur langfristigen Entwicklung von leicht bis mittelgradig hörbeeinträchtigten Kindern kommen zu dem Ergebnis, dass auch für Kinder mit einseitiger Hörstörung eine verzögerte Entwicklung (insbesondere im Hinblick auf die Sprache) und schulische Probleme wahrscheinlich sind. Daher ist eine Untersuchung beider Ohren vorgeschrieben.

Bei dem neugeborenem Kind werden in den ersten Tagen viele Untersuchungen durchgeführt; so muss auch die Hörfähigkeit des Kindes überprüft werden. Es gibt hierzu zwei sehr einfache und verlässliche Methoden, um bereits im Neugeborenenalter festzustellen, ob das Kind hört: die Messung von OAE (otoakustischen Emissionen) oder der AABR (automatischen akustischen Hirnstammantworten). Diese können ohne jede Nebenwirkung während der ersten Lebenswochen durchgeführt werden.

Bei der Untersuchung wird dem Kind ein leises Geräusch angeboten und die Antwortsignale des Hörapparates auf diesen Reiz werden über ein Mikrofon gemessen. Das Verfahren ist stressfrei für Ihr Kind und dauert in der Regel nur wenige Minuten. Zwar treten hochgradige Schwerhörigkeiten im Neugeborenenalter lediglich bei 1 – 2 Kindern pro 1.000 Neugeborenen auf, aber man weiß heutzutage, dass eine Therapie im ersten Lebensjahr begonnen werden muss, um einem hörbeeinträchtigten Kind eine nahezu normale Sprachentwicklung zu ermöglichen, von der die emotionale und soziale Reifung und nicht zuletzt die spätere Schul- und Berufslaufbahn des betroffenen Kindes abhängen.

Wir empfehlen daher aus diesen Gründen – zum Wohle des Kindes – diese absolut ungefährliche, kostenlose und sehr wichtige Untersuchung so bald wie möglich durchführen zu lassen.

Falls bei dem ersten Test nicht alles in Ordnung war, sollte eine Kontrolluntersuchung in den nächsten 2 – 4 Wochen erfolgen. Bei dem Ersttest kann allein noch verbliebenes Fruchtwasser im Gehörgang des Kindes zu Fehlmessungen führen, sodass eine Kontrolluntersuchung auch die Eltern beruhigt. Weitere Informationen zum Hörscreening

Das Demonstrations-Video Neugeborenen-Hörscreening zeigt Ihnen die kurze und unproblematische Durchführung des Hörtests. Des Weiteren finden Sie den Beschlusstext(pdf) zur Einführung des Hörscreenings des Gemeinsamen Bundesausschuss vom Bundesministerium für Gesundheit.