Auswirkung einer Hörstörung auf die Entwicklung eines Kindes

Einführung

Hörstörungen bei Kindern sind sehr ernstzunehmende Erkrankungen. Eine Beeinträchtigung des Hörvermögens bedeutet nicht nur eine verminderte oder gar aufgehobene auditive Wahrnehmung, häufig sind gravierende Entwicklungsstörungen auf sprachlicher, intellektueller, sozialer und emotionaler Ebene die Folge.

Folgen kindlicher Hörstörungen

Je länger eine Schädigung des Gehörs bei Säuglingen oder Kleinkindern unentdeckt und unbehandelt bleibt, desto gravierender wirkt sie sich aus. Werden in der sensiblen Entwicklungsphase des Kindes bis etwa zum vierten Lebensjahr nicht genügend Höreindrücke an das Gehirn weitergeleitet, so bleiben diese Hirnstrukturen für den Rest des Lebens schwächer ausgebildet, und auch mit intensivsten Rehabilitationsmaßnahmen lässt sich dies später nicht mehr ausgleichen. Daher muss die Therapie, ggf. auch eine Hörgeräteversorgung sowie die begleitende sprachliche Rehabilitation, so früh wie möglich erfolgen.

Wie viele hörgestörte Kinder gibt es in Deutschland?

In Deutschland sind ca. 500.000 Kinder hörgestört, davon schätzungsweise 80.000 so hochgradig, dass sie spezielle Sonderschulen besuchen müssen. Bei manchen Kindern tritt die Hörstörung im Rahmen eines komplexen Krankheitsbildes oder Syndroms mit vielen ganz unterschiedlichen, zusätzlichen (assoziierten) Krankheitszeichen auf.

Ursachen

Die Ursachen bleibender kindlicher Hörschädigungen sind völlig anders als im Erwachsenenalter. Während bei Kindern Hörstörungen meist aufgrund von Vererbung oder als Folge von Einflüssen während Schwangerschaft, Geburt und Neugeborenenphase, sogenannten Risikofaktoren, entstehen, dominieren bei Erwachsenen Beeinträchtigungen als Folge jahrelanger Lärmeinwirkung, degenerativer und entzündlicher Prozesse. Beschränkt sich die Hörschädigung bei Erwachsenen meist auf hohe Frequenzen oberhalb von 3000Hz, sind bei Kindern meist sämtliche Tonhöhen betroffen. Bei vielen dieser Kinder sind nur sehr kleine Hörreste nachweisbar. Im Gegensatz dazu verfügen die meisten hörgeschädigten Erwachsenen über noch gut verwertbare Hörreste.

Diagnostik

Es gibt viele verschiedene diagnostische Verfahren, die sich folgendermaßen systematisieren lassen:

  • nach verschiedenen Antworten auf Hörreize (unbedingte Reflexe, bedingte Reflexe, unbedingte Reaktionen, bedingte Reaktionen)
  • nach der Art der Prüfsignale (z.B. Sinus-, Wobbeltöne, Geräusche, Sprache)
  • nach verschiedenen Altersstufen (Neugeborene, Säuglinge, Kleinstkinder, Schulkinder)
  • nach anatomischen Strukturen, die getestet werden sollen (Mittelohr, Innenohr, aufsteigende Hörbahn)
  • Screeningtests und genaue klinische Prüfung

Der Verdacht auf eine Hörstörung ergibt sich bei:

  • mangelnder Reaktion auf akustische Reize
  • verzögerter Sprachentwicklung
  • bestimmten Verhaltensauffälligkeiten (Kontaktschwäche, Aggressivität)
  • bestimmten körperlichen Auffälligkeiten (Fehlbildung des Ohres, Gaumenspalte, Trisomie 21, Mucopolysaccharidose, erhöhte Infektanfälligkeit vorwiegend im Hals-Nasen-Ohren- Bereich)
  • bestimmten Risikofaktoren vor und während der Geburt (erbliche Schwerhörigkeit, Röteln und andere Virusinfekte vor allem in der ersten Hälfte der Schwangerschaft, Chromosomenveränderungen, Geburtsgewicht unter 1500g, schwerer Sauerstoffmangel, Sepsis, Hirnhautentzündung u.a.)
  • bestimmten Risikofaktoren nach der Geburt (Hirnhautentzündung, Mumps, Masern, wiederholte, akute oder chronische Ohrentzündung, Einnahme von Medikamenten, die das Gehör schädigen)

Eltern können daher

  • ihr Kind genau beobachten
  • bei jedem Verdacht auf eine Hörstörung umgehend einen Arzt aufsuchen
  • bei fortbestehendem Verdacht auf der Untersuchung durch einen Facharzt für Phoniatrie und Pädaudiologie bestehen

Therapie

Die Therapie muss immer unmittelbar nach der Diagnose einer Hörstörung einsetzen!

  • Medikamentöse Therapie: bei passageren Schalleitungsstörungen durch sog. Paukenergüsse
  • Operative Therapie: bei Schalleitungsstörungen durch Paukenergüsse, die nach insges. max. 3 Monaten mit anderen therapeutischen Maßnahmen nicht zum Verschwinden gebracht wurden; bei Fehlbildungen des äußeren und des Mittelohres (ab dem 4. Lebensjahr)
  • Apparative Therapie: Hörgeräte-Versorgung ab 3 bis 6 Monaten, u.U. Cochlea-Implantat
  • Übende Therapie: Früherziehung
  • Zusätzliche Therapie: Behandlung assoziierter Anomalien
  • Regelmäßige Kontrolluntersuchungen, um Hörverschlechterungen rechtzeitig zu erkennen

Posted on 17. September 2014 in pädAudiologie

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